CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe
Tattoo entzündet – Lohnfortzahlung?
DOI 10.1007/s00058-025-3962-9
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenWeber, M.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe11/2025
Jahrgang / SeitenJg. 77 · S. 47 bis 47
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Eine frisch tätowierte Hautpartie entzündet sich und eine Arbeitnehmerin ist deshalb arbeitsunfähig krank. Hat sie bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehaltes? © Pixel-Shot stock.adobe.com …
Zitieren
Zitierempfehlung
Weber, M (2025) Tattoo entzündet – Lohnfortzahlung?. Heilberufe, 77 (11), 47 bis 47. https://doi.org/10.1007/s00058-025-3962-9
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