CareLit CareLitFachliteratur für Gesundheitsberufe
CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

Tattoo entzündet – Lohnfortzahlung?

Weber, M. · Heilberufe · Ausgabe 11/2025 · S. 47 bis 47

DOI 10.1007/s00058-025-3962-9

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenWeber, M.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe11/2025
Jahrgang / SeitenJg. 77 · S. 47 bis 47

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Eine frisch tätowierte Hautpartie entzündet sich und eine Arbeitnehmerin ist deshalb arbeitsunfähig krank. Hat sie bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehaltes? © Pixel-Shot stock.adobe.com …

Zitieren

Zitierempfehlung

Weber, M (2025) Tattoo entzündet – Lohnfortzahlung?. Heilberufe, 77 (11), 47 bis 47. https://doi.org/10.1007/s00058-025-3962-9

Mit CareLit weiterarbeiten

Volltext, Abstract und ähnliche Literatur