CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Vorhalten einer hinreichenden Desinfektionskapazität nach § 5 Abs. 4 TrinkwV 2001 für außergewöhnliche Vorkommnisse oder Notfälle
DOI 10.1007/s00103-004-0929-x
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe11/2004
Jahrgang / SeitenJg. 47 · S. 1124 bis 1124
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Vorhalten einer hinreichenden Desinfektionskapazität nach § 5 Abs. 4 TrinkwV 2001 für außergewöhnliche Vorkommnisse oder Notfälle
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N.N (2004) Vorhalten einer hinreichenden Desinfektionskapazität nach § 5 Abs. 4 TrinkwV 2001 für außergewöhnliche Vorkommnisse oder Notfälle. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 47 (11), 1124 bis 1124. https://doi.org/10.1007/s00103-004-0929-x
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