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CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz

Gesundheitstelematik und Datenschutz

Müller, J.H. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · Ausgabe 6/2005 · S. 629 bis 634

DOI 10.1007/s00103-005-1053-2

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenMüller, J.H.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe6/2005
Jahrgang / SeitenJg. 48 · S. 629 bis 634

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Der Einsatz der Telematik im Gesundheitswesen soll zum Wohl der Patienten erfolgen und diesen eine bessere medizinische Betreuung ermöglichen. Dies muss im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen geschehen, d. h. insbesondere, dass der Patient Herr seiner Daten bleiben muss. Aus diesem Grund muss er selbst darüber entscheiden können, wem er wann welche medizinischen Daten offenbaren will. Die konkrete U…

Zitieren

Zitierempfehlung

Müller, J.H (2005) Gesundheitstelematik und Datenschutz. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 48 (6), 629 bis 634. https://doi.org/10.1007/s00103-005-1053-2

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