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CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz

Die Kriterien der Hochrangigkeit, der hinreichenden Vorklärung und der „Alternativlosigkeit“ nach § 5 Stammzellgesetz aus ethischer Sicht

Beckmann, J.P. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · Ausgabe 9/2008 · S. 954 bis 960

DOI 10.1007/s00103-008-0621-7

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenBeckmann, J.P.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe9/2008
Jahrgang / SeitenJg. 51 · S. 954 bis 960

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Das Stammzellgesetz (StZG), das Einführung und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen im Grundsatz verbietet, jedoch unter genau festgelegten Bedingungen eine Ausnahme von diesem Verbot vorsieht, ist das erste Bundesgesetz, das im Rahmen eines rechtlichen Genehmigungsverfahrens der Ethik eine eigene Prüfbefugnis zuweist. Den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der dazu von der Bundesregierung einbe…

Zitieren

Zitierempfehlung

Beckmann, J.P (2008) Die Kriterien der Hochrangigkeit, der hinreichenden Vorklärung und der „Alternativlosigkeit“ nach § 5 Stammzellgesetz aus ethischer Sicht. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 51 (9), 954 bis 960. https://doi.org/10.1007/s00103-008-0621-7

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