CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Die Kriterien der Hochrangigkeit, der hinreichenden Vorklärung und der „Alternativlosigkeit“ nach § 5 Stammzellgesetz aus ethischer Sicht
DOI 10.1007/s00103-008-0621-7
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenBeckmann, J.P.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe9/2008
Jahrgang / SeitenJg. 51 · S. 954 bis 960
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Das Stammzellgesetz (StZG), das Einführung und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen im Grundsatz verbietet, jedoch unter genau festgelegten Bedingungen eine Ausnahme von diesem Verbot vorsieht, ist das erste Bundesgesetz, das im Rahmen eines rechtlichen Genehmigungsverfahrens der Ethik eine eigene Prüfbefugnis zuweist. Den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der dazu von der Bundesregierung einbe…
Zitieren
Zitierempfehlung
Beckmann, J.P (2008) Die Kriterien der Hochrangigkeit, der hinreichenden Vorklärung und der „Alternativlosigkeit“ nach § 5 Stammzellgesetz aus ethischer Sicht. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 51 (9), 954 bis 960. https://doi.org/10.1007/s00103-008-0621-7
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