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CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz

Hygienebestimmungen für Kinderkrippen und Kitas im Umgang mit Lebensmitteln

Bosche, H.; Schmeißer, N. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · Ausgabe 11/2008 · S. 1280 bis 1288

DOI 10.1007/s00103-008-0699-y

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenBosche, H.; Schmeißer, N.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe11/2008
Jahrgang / SeitenJg. 51 · S. 1280 bis 1288

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

In Deutschland besuchen über 2 Millionen Kinder unter 6 Jahren eine Tagesstätte. Ein Aufgabenbereich dieser Einrichtungen ist die Bereitstellung von Verpflegungsangeboten. Einige durch Lebensmittel übertragene Erreger stellen eine besondere Gefährdung für Kleinkinder dar. Krippen und Kitas sind Betriebsstätten im Sinne des neuen EU-Lebensmittelhygienerechts, da sie Lebensmittel verarbeiten und ausgeben. Auf allen St…

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Zitierempfehlung

Bosche, H.; Schmeißer, N (2008) Hygienebestimmungen für Kinderkrippen und Kitas im Umgang mit Lebensmitteln. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 51 (11), 1280 bis 1288. https://doi.org/10.1007/s00103-008-0699-y

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