CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Hygienebestimmungen für Kinderkrippen und Kitas im Umgang mit Lebensmitteln
DOI 10.1007/s00103-008-0699-y
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenBosche, H.; Schmeißer, N.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe11/2008
Jahrgang / SeitenJg. 51 · S. 1280 bis 1288
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
In Deutschland besuchen über 2 Millionen Kinder unter 6 Jahren eine Tagesstätte. Ein Aufgabenbereich dieser Einrichtungen ist die Bereitstellung von Verpflegungsangeboten. Einige durch Lebensmittel übertragene Erreger stellen eine besondere Gefährdung für Kleinkinder dar. Krippen und Kitas sind Betriebsstätten im Sinne des neuen EU-Lebensmittelhygienerechts, da sie Lebensmittel verarbeiten und ausgeben. Auf allen St…
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Bosche, H.; Schmeißer, N (2008) Hygienebestimmungen für Kinderkrippen und Kitas im Umgang mit Lebensmitteln. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 51 (11), 1280 bis 1288. https://doi.org/10.1007/s00103-008-0699-y
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