CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Das Genehmigungsverfahren klinischer Prüfungen von Arzneimitteln bei den Bundesoberbehörden
DOI 10.1007/s00103-009-0821-9
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchriever, J.; Schwarz, G.; Steffen, C.; Krafft, H.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe3/2009
Jahrgang / SeitenJg. 52 · S. 377 bis 386
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Seit 2004 müssen in Deutschland klinische Prüfungen von Arzneimitteln durch die jeweils zuständige Bundesoberbehörde genehmigt werden. Diese Genehmigung ist zusätzlich zur positiven Bewertung durch die zuständige Ethikkommission erforderlich. Zweifellos entsteht durch diese Vorschrift bei Planung und Durchführung einer klinischen Prüfung ein größerer Aufwand an Zeit und Geld. Dem steht gegenüber, dass die Anwendung…
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Zitierempfehlung
Schriever, J.; Schwarz, G.; Steffen, C.; Krafft, H (2009) Das Genehmigungsverfahren klinischer Prüfungen von Arzneimitteln bei den Bundesoberbehörden. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 52 (3), 377 bis 386. https://doi.org/10.1007/s00103-009-0821-9
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