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CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz

Das Genehmigungsverfahren klinischer Prüfungen von Arzneimitteln bei den Bundesoberbehörden

Schriever, J.; Schwarz, G.; Steffen, C.; Krafft, H. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · Ausgabe 3/2009 · S. 377 bis 386

DOI 10.1007/s00103-009-0821-9

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchriever, J.; Schwarz, G.; Steffen, C.; Krafft, H.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe3/2009
Jahrgang / SeitenJg. 52 · S. 377 bis 386

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Seit 2004 müssen in Deutschland klinische Prüfungen von Arzneimitteln durch die jeweils zuständige Bundesoberbehörde genehmigt werden. Diese Genehmigung ist zusätzlich zur positiven Bewertung durch die zuständige Ethikkommission erforderlich. Zweifellos entsteht durch diese Vorschrift bei Planung und Durchführung einer klinischen Prüfung ein größerer Aufwand an Zeit und Geld. Dem steht gegenüber, dass die Anwendung…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schriever, J.; Schwarz, G.; Steffen, C.; Krafft, H (2009) Das Genehmigungsverfahren klinischer Prüfungen von Arzneimitteln bei den Bundesoberbehörden. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 52 (3), 377 bis 386. https://doi.org/10.1007/s00103-009-0821-9

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