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CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz

Besonderheiten bei der Anwendung nicht zugelassener Arzneimittel

Sudhop, T. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · Ausgabe 4/2009 · S. 439 bis 443

DOI 10.1007/s00103-009-0829-1

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSudhop, T.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe4/2009
Jahrgang / SeitenJg. 52 · S. 439 bis 443

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Mit der Aufnahme des Compassionate Use in das 14. Änderungsgesetz zum Arzneimittelgesetz besteht auch in Deutschland die Möglichkeit, noch nicht zugelassene Arzneimittel an bestimmte Patienten außerhalb klinischer Prüfungen abzugeben. Voraussetzung für den Compassionate Use ist, dass für das betreffende Arzneimittel ein Antrag auf Zulassung gestellt wurde oder noch nicht abgeschlossene klinische Prüfungen mit diesem…

Zitieren

Zitierempfehlung

Sudhop, T (2009) Besonderheiten bei der Anwendung nicht zugelassener Arzneimittel. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 52 (4), 439 bis 443. https://doi.org/10.1007/s00103-009-0829-1

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