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CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz

Register für klinische Studien

Antes, G.; Dreier, G.; Hasselblatt, H.; Blümle, A.; Schumacher, M. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · Ausgabe 4/2009 · S. 459 bis 462

DOI 10.1007/s00103-009-0832-6

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenAntes, G.; Dreier, G.; Hasselblatt, H.; Blümle, A.; Schumacher, M.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe4/2009
Jahrgang / SeitenJg. 52 · S. 459 bis 462

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Wer klinische Studien durchführt, hat eine Verpflichtung zur Veröffentlichung ihrer Ergebnisse gegenüber Patienten, Förderern, Fachkollegen und der Öffentlichkeit. Eine verzögerte oder unterbliebene Publikation von Studien mit nicht erwünschten oder vermeintlich uninteressanten Ergebnissen sowie die schnelle und mehrfache Publikation erwünschter Ergebnisse können zu einer massiv verzerrten Wahrnehmung führen, das he…

Zitieren

Zitierempfehlung

Antes, G.; Dreier, G.; Hasselblatt, H.; Blümle, A.; Schumacher, M (2009) Register für klinische Studien. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 52 (4), 459 bis 462. https://doi.org/10.1007/s00103-009-0832-6

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