CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen
DOI 10.1007/s00103-009-1024-0
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenHeudorf, U.; Carstens, A.; Exner, M.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe1/2010
Jahrgang / SeitenJg. 53 · S. 245 bis 257
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Heilpraktiker dürfen in Deutschland die Heilkunde ausüben, ohne Arzt zu sein. Im Gegensatz zu Ärzten benötigen Heilpraktiker weder eine geregelte Ausbildung oder Fortund Weiterbildung noch sind sie zwingend einer Kammerordnung unterworfen. Die einzige fachliche Voraussetzung vor Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis ist eine Überprüfung durch die Gesundheitsämter. Diese bezieht sich nicht auf die genauen Kenntnisse…
Zitieren
Zitierempfehlung
Heudorf, U.; Carstens, A.; Exner, M (2010) Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 53 (1), 245 bis 257. https://doi.org/10.1007/s00103-009-1024-0
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