CareLit CareLitFachliteratur für Gesundheitsberufe
CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz

Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen

Heudorf, U.; Carstens, A.; Exner, M. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · Ausgabe 1/2010 · S. 245 bis 257

DOI 10.1007/s00103-009-1024-0

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenHeudorf, U.; Carstens, A.; Exner, M.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe1/2010
Jahrgang / SeitenJg. 53 · S. 245 bis 257

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Heilpraktiker dürfen in Deutschland die Heilkunde ausüben, ohne Arzt zu sein. Im Gegensatz zu Ärzten benötigen Heilpraktiker weder eine geregelte Ausbildung oder Fortund Weiterbildung noch sind sie zwingend einer Kammerordnung unterworfen. Die einzige fachliche Voraussetzung vor Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis ist eine Überprüfung durch die Gesundheitsämter. Diese bezieht sich nicht auf die genauen Kenntnisse…

Zitieren

Zitierempfehlung

Heudorf, U.; Carstens, A.; Exner, M (2010) Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 53 (1), 245 bis 257. https://doi.org/10.1007/s00103-009-1024-0

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