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CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz

Zur Bedeutung der Listen bekannt gemachter Mittel und Verfahren für behördlich angeordnete Entseuchungen, Entwesungen und zur Bekämpfung von Wirbeltieren auf Grundlage des § 18 Infektionsschutzgesetz

Klasen, J.; Schmolz, E.; Hübner, N.; Schwebke, I. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · Ausgabe 4/2014 · S. 568 bis 573

DOI 10.1007/s00103-013-1928-6

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenKlasen, J.; Schmolz, E.; Hübner, N.; Schwebke, I.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe4/2014
Jahrgang / SeitenJg. 57 · S. 568 bis 573

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten dürfen bei behördlich angeordneten Entseuchungen (Desinfektion), Entwesungen (Bekämpfung von Gliedertieren) und Maßnahmen zur Bekämpfung von Wirbeltieren, durch die Krankheitserreger verbreitet werden können, nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die von der zuständigen Bundesoberbehörde in einer Liste im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind. D…

Zitieren

Zitierempfehlung

Klasen, J.; Schmolz, E.; Hübner, N.; Schwebke, I (2014) Zur Bedeutung der Listen bekannt gemachter Mittel und Verfahren für behördlich angeordnete Entseuchungen, Entwesungen und zur Bekämpfung von Wirbeltieren auf Grundlage des § 18 Infektionsschutzgesetz. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 57 (4), 568 bis 573. https://doi.org/10.1007/s00103-013-1928-6

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