CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Anforderungen für die CE-Kennzeichnung von Apps und Wearables
DOI 10.1007/s00103-018-2694-2
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenBerensmann, M.; Gratzfeld, M.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe3/2018
Jahrgang / SeitenJg. 61 · S. 314 bis 320
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Apps und Wearables können je nach Zweckbestimmung auch Medizinprodukte sein. Für diese muss der Hersteller nachweisen, dass die Anforderungen gemäß Richtlinie 93/42/EWG erfüllt sind. Abhängig von der Klassifizierung des Medizinproduktes ergeben sich dafür verschiedene Wege: die sogenannten Konformitätsbewertungsverfahren. Ist das Verfahren positiv abgeschlossen, bringt der Hersteller die CE-Kennzeichnung am Produkt…
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Zitierempfehlung
Berensmann, M.; Gratzfeld, M (2018) Anforderungen für die CE-Kennzeichnung von Apps und Wearables. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 61 (3), 314 bis 320. https://doi.org/10.1007/s00103-018-2694-2
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