CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Zulassung von Blutkomponenten zur Transfusion
DOI 10.1007/s001030050076
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenHeiden, M.; Seitz, R.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe2/1999
Jahrgang / SeitenJg. 42 · S. 150 bis 155
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Im Gegensatz zu den Regelungen in anderen europäischen Ländern werden in Deutschland Blutkomponenten zur Transfusion durch das Arzneimittelgesetz den Arzneimiteln zugeordnet; für die ist eine Zulassung erforderlich. Da es sich bei Blutkomponenten um Einzelzubereitungen handelt, ist eine Chargenfreigabe wie sie für andere Produkte im Paul-Ehrlich-Institut durchgeführt wird, nicht möglich. Daher legt das Paul-Ehrlich-…
Zitieren
Zitierempfehlung
Heiden, M.; Seitz, R (1999) Zulassung von Blutkomponenten zur Transfusion. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 42 (2), 150 bis 155. https://doi.org/10.1007/s001030050076
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