CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Umsetzung der Übermittlung der meldepflichtigen Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetz
DOI 10.1007/s001030050372
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenKoch-Institut, R.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe11/2000
Jahrgang / SeitenJg. 43 · S. 870 bis 874
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Mit dem Infektionsschutzgesetz wird das System der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland auf eine neue Basis gestellt. Es werden sowohl bestimmte Krankheitsbilder bei Verdacht, Erkrankung oder Tod meldepflichtig (im Wesentlichen durch Ärzte) als auch die labordiagnostischen Nachweise von Erregern (durch Labore zu melden). Das Gesetz regelt, welche Angaben von den Meldepflichtigen mit der Meldung gemacht werden…
Zitieren
Zitierempfehlung
Koch-Institut, R (2000) Umsetzung der Übermittlung der meldepflichtigen Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetz. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 43 (11), 870 bis 874. https://doi.org/10.1007/s001030050372
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