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CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz

Umsetzung der Übermittlung der meldepflichtigen Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetz

Koch-Institut, R. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · Ausgabe 11/2000 · S. 870 bis 874

DOI 10.1007/s001030050372

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenKoch-Institut, R.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe11/2000
Jahrgang / SeitenJg. 43 · S. 870 bis 874

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Mit dem Infektionsschutzgesetz wird das System der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland auf eine neue Basis gestellt. Es werden sowohl bestimmte Krankheitsbilder bei Verdacht, Erkrankung oder Tod meldepflichtig (im Wesentlichen durch Ärzte) als auch die labordiagnostischen Nachweise von Erregern (durch Labore zu melden). Das Gesetz regelt, welche Angaben von den Meldepflichtigen mit der Meldung gemacht werden…

Zitieren

Zitierempfehlung

Koch-Institut, R (2000) Umsetzung der Übermittlung der meldepflichtigen Infektionen nach dem Infektionsschutzgesetz. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 43 (11), 870 bis 874. https://doi.org/10.1007/s001030050372

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