CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Surveillance nosokomialer Infektionen sowie die Erfassung von Erregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen § 6 Abs. 3 und § 23 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 4 Abs.2 Nr. 2b IfSG. Rechtliche Voraussetzungen und Umsetzungsempfe…
DOI 10.1007/s001030050376
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe11/2000
Jahrgang / SeitenJg. 43 · S. 887 bis 890
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Nach § 23 Abs. 1 IfSG besteht für Krankenhäuser und Einrichtungen für ambulantes Operieren künftig die Verpflichtung zur gezielten Erfassung und Bewertung bestimmter nosokomialer Infektionen (Surveillance) sowie zur Erfassung von Erregern mit besonderen Resistenzen und Multiresistenzen. Es wurden “device-assoziierte Infektionen” sowie postoperative Wundinfektionen für die Erfassung ausgewählt. Die Liste der zu erfas…
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Zitierempfehlung
N.N (2000) Surveillance nosokomialer Infektionen sowie die Erfassung von Erregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen § 6 Abs. 3 und § 23 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 4 Abs.2 Nr. 2b IfSG. Rechtliche Voraussetzungen und Umsetzungsempfehlungen. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 43 (11), 887 bis 890. https://doi.org/10.1007/s001030050376
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