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CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz

Surveillance nosokomialer Infektionen sowie die Erfassung von Erregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen § 6 Abs. 3 und § 23 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 4 Abs.2 Nr. 2b IfSG. Rechtliche Voraussetzungen und Umsetzungsempfe…

N.N. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · Ausgabe 11/2000 · S. 887 bis 890

DOI 10.1007/s001030050376

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe11/2000
Jahrgang / SeitenJg. 43 · S. 887 bis 890

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Nach § 23 Abs. 1 IfSG besteht für Krankenhäuser und Einrichtungen für ambulantes Operieren künftig die Verpflichtung zur gezielten Erfassung und Bewertung bestimmter nosokomialer Infektionen (Surveillance) sowie zur Erfassung von Erregern mit besonderen Resistenzen und Multiresistenzen. Es wurden “device-assoziierte Infektionen” sowie postoperative Wundinfektionen für die Erfassung ausgewählt. Die Liste der zu erfas…

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Zitierempfehlung

N.N (2000) Surveillance nosokomialer Infektionen sowie die Erfassung von Erregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen § 6 Abs. 3 und § 23 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 4 Abs.2 Nr. 2b IfSG. Rechtliche Voraussetzungen und Umsetzungsempfehlungen. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 43 (11), 887 bis 890. https://doi.org/10.1007/s001030050376

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