CareLit · DOI-Nachweis · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zum Meldewesen aus der Sicht des Gesundheitsamtes
DOI 10.1007/s001030050379
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenForßbohm, M.
ZeitschriftBundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Ausgabe11/2000
Jahrgang / SeitenJg. 43 · S. 905 bis 909
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird es den Ärzten in Praxen, Krankenhäusern, Labors und pathologischen Instituten leichter machen, ihrer Meldepflicht nachzukommen. Behandelnde Ärzte haben nach dem IfSG nur noch 18 statt früher 40 meldepflichtige Diagnosen zu berücksichtigen; das Gros der Meldungen wird vermutlich akute Virushepatitiden, Masern und Tuberkulose betreffen. Für Laborärzte ergeben sich in der Aufzählu…
Zitieren
Zitierempfehlung
Forßbohm, M (2000) Die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zum Meldewesen aus der Sicht des Gesundheitsamtes. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 43 (11), 905 bis 909. https://doi.org/10.1007/s001030050379
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