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CareLit · DOI-Nachweis · CME

KV-Gebühr erlaubt

N.N. · CME · Ausgabe 3/2013 · S. 42 bis 42

DOI 10.1007/s11298-013-0186-0

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftCME
Ausgabe3/2013
Jahrgang / SeitenJg. 10 · S. 42 bis 42

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Die KVen dürfen in begrenztem Umfang Verwaltungsgebühren einführen. Das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel entschieden. Er bestätigte eine Gebühr von 100 Euro für erfolglose Widerspruchsverfahren bei der KV Bayerns. Der klagende Arzt aus dem Raum München hatte gegen einen Honorarbescheid erfolglos Widerspruch eingelegt. Auch seine Klage blieb ohne Erfolg. Die KV setzte daraufhin die i…

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N.N (2013) KV-Gebühr erlaubt. CME, 10 (3), 42 bis 42. https://doi.org/10.1007/s11298-013-0186-0

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