CareLit · DOI-Nachweis · CME
KV-Gebühr erlaubt
DOI 10.1007/s11298-013-0186-0
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftCME
Ausgabe3/2013
Jahrgang / SeitenJg. 10 · S. 42 bis 42
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Die KVen dürfen in begrenztem Umfang Verwaltungsgebühren einführen. Das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel entschieden. Er bestätigte eine Gebühr von 100 Euro für erfolglose Widerspruchsverfahren bei der KV Bayerns. Der klagende Arzt aus dem Raum München hatte gegen einen Honorarbescheid erfolglos Widerspruch eingelegt. Auch seine Klage blieb ohne Erfolg. Die KV setzte daraufhin die i…
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N.N (2013) KV-Gebühr erlaubt. CME, 10 (3), 42 bis 42. https://doi.org/10.1007/s11298-013-0186-0
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