CareLit · DOI-Nachweis · CME
Rechtsschutz muss auch beim Streit mit Banken beistehen
DOI 10.1007/s11298-013-0324-8
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftCME
Ausgabe6/2013
Jahrgang / SeitenJg. 10 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Verstehen Sie, was es mit „Effekten“ und „Grundsätzen der Prospekthaftung“ auf sich hat? Müssen Sie nicht, sagt der BGH und urteilt zum Nachteil zweier Rechtsschutzversicherer.
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2013) Rechtsschutz muss auch beim Streit mit Banken beistehen. CME, 10 (6), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s11298-013-0324-8
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