CareLit · DOI-Nachweis · CME
Vorsicht bei der Praxis-Vertretung
DOI 10.1007/s11298-013-1071-6
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftCME
Ausgabe12/2013
Jahrgang / SeitenJg. 10 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Vertragsärzte können sich — ausnahmsweise — vertreten lassen. Zulässige Gründe gibt es viele. Doch bei der Auswahl des Vertreters ist einiges zu beachten. Sonst könnte es später Probleme bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen geben.
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2013) Vorsicht bei der Praxis-Vertretung. CME, 10 (12), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s11298-013-1071-6
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