CareLit · DOI-Nachweis · CME
HIV gilt als Berufskrankheit
DOI 10.1007/s11298-014-1116-5
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftCME
Ausgabe2/2014
Jahrgang / SeitenJg. 11 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Sind Arbeitnehmer einem besonders hohen Infektionsrisiko mit HIV ausgesetzt, kann bei einer Ansteckung eine Berufskrankheit vorliegen, urteilte das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München. Das LSG erkannte damit die Klage einer ehemaligen Kinderkrankenschwester an. Die Frau hatte mehrere Wochen als Praktikantin in einer Klinik gearbeitet. Dabei verletzte sie sich mehrfach an Kanülen und Skalpellen. …
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2014) HIV gilt als Berufskrankheit. CME, 11 (2), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s11298-014-1116-5
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