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CareLit · DOI-Nachweis · CME

HIV gilt als Berufskrankheit

N.N. · CME · Ausgabe 2/2014 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s11298-014-1116-5

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftCME
Ausgabe2/2014
Jahrgang / SeitenJg. 11 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Sind Arbeitnehmer einem besonders hohen Infektionsrisiko mit HIV ausgesetzt, kann bei einer Ansteckung eine Berufskrankheit vorliegen, urteilte das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München. Das LSG erkannte damit die Klage einer ehemaligen Kinderkrankenschwester an. Die Frau hatte mehrere Wochen als Praktikantin in einer Klinik gearbeitet. Dabei verletzte sie sich mehrfach an Kanülen und Skalpellen. …

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2014) HIV gilt als Berufskrankheit. CME, 11 (2), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s11298-014-1116-5

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