CareLit · DOI-Nachweis · CME
"Unzeitgebühr" gilt auch für das Arzt-Handy
DOI 10.1007/s11298-020-8058-x
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftCME
Ausgabe10/2020
Jahrgang / SeitenJg. 17 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Ärzte, die sich im Notfall für ihre Patienten per Handy bereithalten und das bei Anruf auch abrechnen, sollen dafür nicht bestraft werden. Aber: Abendtermine dürfen nicht zum Geschäftsmodell werden, sagt das BSG. Wenn das Arzt-Handy außerhalb der Sprechstunde klingelt, dürfen Ärzte die "Unzeitgebühr" abrechnen. © Andrey Popov / stock. adobe. com (Symbolbild mit Fotomodell) × …
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2020) "Unzeitgebühr" gilt auch für das Arzt-Handy. CME, 17 (10), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s11298-020-8058-x
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