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CareLit · DOI-Nachweis · Prävention und Gesundheitsförderung

Erklärungsund Handlungsmuster von Mitarbeitenden in besonderen Wohnformen bei aggressiv verstandenem Verhalten von Klientinnen mit geistiger Beeinträchtigung - Implikationen für Sicherheit und Implementierung

Prof. Dr. Kahl , Y. ; Sparrow, S. · Prävention und Gesundheitsförderung · Ausgabe 1/2026 · S. 10 bis 16

DOI 10.1007/s11553-024-01176-2

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenProf. Dr. Kahl , Y. ; Sparrow, S.
ZeitschriftPrävention und Gesundheitsförderung
Ausgabe1/2026
Jahrgang / SeitenJg. 21 · S. 10 bis 16

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Mitarbeitende in besonderen Wohn formen für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung sind auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention so wie des § 37a SGB IX zum Schutz ihrer Klient’innen vor Gewalt jeglicher Art verpflichtet. Wenngleich im Kontext der Eingliederungshilfe in Folge eher mit dem Begriff ’Gewaltschütz’ statt mit dem Begriff ’Klient'innensicherheit' gearbei tet wird, ist dennoch herauszustellen:

Zitieren

Zitierempfehlung

Prof. Dr. Kahl , Y. ; Sparrow, S (2026) Erklärungsund Handlungsmuster von Mitarbeitenden in besonderen Wohnformen bei aggressiv verstandenem Verhalten von Klientinnen mit geistiger Beeinträchtigung - Implikationen für Sicherheit und Implementierung. Prävention und Gesundheitsförderung, 21 (1), 10 bis 16. https://doi.org/10.1007/s11553-024-01176-2

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