CareLit · DOI-Nachweis · Prävention und Gesundheitsförderung
Erklärungsund Handlungsmuster von Mitarbeitenden in besonderen Wohnformen bei aggressiv verstandenem Verhalten von Klientinnen mit geistiger Beeinträchtigung - Implikationen für Sicherheit und Implementierung
DOI 10.1007/s11553-024-01176-2
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenProf. Dr. Kahl , Y. ; Sparrow, S.
ZeitschriftPrävention und Gesundheitsförderung
Ausgabe1/2026
Jahrgang / SeitenJg. 21 · S. 10 bis 16
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Mitarbeitende in besonderen Wohn formen für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung sind auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention so wie des § 37a SGB IX zum Schutz ihrer Klient’innen vor Gewalt jeglicher Art verpflichtet. Wenngleich im Kontext der Eingliederungshilfe in Folge eher mit dem Begriff ’Gewaltschütz’ statt mit dem Begriff ’Klient'innensicherheit' gearbei tet wird, ist dennoch herauszustellen:
Zitieren
Zitierempfehlung
Prof. Dr. Kahl , Y. ; Sparrow, S (2026) Erklärungsund Handlungsmuster von Mitarbeitenden in besonderen Wohnformen bei aggressiv verstandenem Verhalten von Klientinnen mit geistiger Beeinträchtigung - Implikationen für Sicherheit und Implementierung. Prävention und Gesundheitsförderung, 21 (1), 10 bis 16. https://doi.org/10.1007/s11553-024-01176-2
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