CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin
Regressabwehr: Ärzte müssen Praxisbesonderheiten belegen
DOI 10.1007/s15006-015-3322-9
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe13/2015
Jahrgang / SeitenJg. 10 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
_ Nach einem Urteil des Landesozialgerichts (LSG) Hamburg muss der Vertragsarzt die Gründe für einen höheren Behandlungsaufwand, wie Praxisbesonderheiten und kompensierende Einsparungen, selbst darlegen (Az.: L 5 KA 66/13). Grundlage der Entscheidung war ein Regressbescheid an einen Vertragsarzt. Vor Gericht argumentierte dieser, dass die Prüfgremien nicht berücksichtigt hätten, dass allein zehn seiner Patienten ein…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2015) Regressabwehr: Ärzte müssen Praxisbesonderheiten belegen. MMW - Fortschritte der Medizin, 10 (13), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-015-3322-9
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