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CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin

Impfschaden zählt nicht ohne Weiteres als Arbeitsunfall

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · Ausgabe 15/2015 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s15006-015-3447-x

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe15/2015
Jahrgang / SeitenJg. 10 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Ein Impfschaden nach einer Grippeimpfung ist nicht bereits deshalb als Arbeitsunfall zu entschädigen, weil der Arbeitgeber die Impfung durch den Betriebsarzt veranlasste. Das hat das Sozialgericht (SG) Dortmund in einem rechtskräftigen Urteil entschieden. Eine Museumsmitarbeiterin war nach der betriebsärztlich angebotenen Impfung am Guillain-Barré-Syndrom erkrankt. Sie verklagte die Berufsgenossenschaft auf Anerkenn…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2015) Impfschaden zählt nicht ohne Weiteres als Arbeitsunfall. MMW - Fortschritte der Medizin, 10 (15), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-015-3447-x

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