CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin
Impfschaden zählt nicht ohne Weiteres als Arbeitsunfall
DOI 10.1007/s15006-015-3447-x
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe15/2015
Jahrgang / SeitenJg. 10 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Ein Impfschaden nach einer Grippeimpfung ist nicht bereits deshalb als Arbeitsunfall zu entschädigen, weil der Arbeitgeber die Impfung durch den Betriebsarzt veranlasste. Das hat das Sozialgericht (SG) Dortmund in einem rechtskräftigen Urteil entschieden. Eine Museumsmitarbeiterin war nach der betriebsärztlich angebotenen Impfung am Guillain-Barré-Syndrom erkrankt. Sie verklagte die Berufsgenossenschaft auf Anerkenn…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2015) Impfschaden zählt nicht ohne Weiteres als Arbeitsunfall. MMW - Fortschritte der Medizin, 10 (15), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-015-3447-x
Mit CareLit weiterarbeiten