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CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin

Heilpraktiker muss nicht an Arzt zurückverweisen

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · Ausgabe 17/2015 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s15006-015-3577-1

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe17/2015
Jahrgang / SeitenJg. 10 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Wenn Patienten sich bei einem Heilpraktiker in Behandlung begeben, müssen sie selbst entscheiden, wann es wieder Zeit für Schulmedizin ist. Der Heilpraktiker hat nicht die Pflicht, sie an einen Arzt zurückzuverweisen. Das Amtsgericht Ansbach lehnte in einem rechtskräftigen Urteil die Klage eines Patienten auf Schmerzensgeld ab. Der Mann hatte eine Darmerkrankung mit Bioresonanz, Schöndorfstrom und Fußbädern behandel…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2015) Heilpraktiker muss nicht an Arzt zurückverweisen. MMW - Fortschritte der Medizin, 10 (17), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-015-3577-1

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