CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin
Heilpraktiker muss nicht an Arzt zurückverweisen
DOI 10.1007/s15006-015-3577-1
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe17/2015
Jahrgang / SeitenJg. 10 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Wenn Patienten sich bei einem Heilpraktiker in Behandlung begeben, müssen sie selbst entscheiden, wann es wieder Zeit für Schulmedizin ist. Der Heilpraktiker hat nicht die Pflicht, sie an einen Arzt zurückzuverweisen. Das Amtsgericht Ansbach lehnte in einem rechtskräftigen Urteil die Klage eines Patienten auf Schmerzensgeld ab. Der Mann hatte eine Darmerkrankung mit Bioresonanz, Schöndorfstrom und Fußbädern behandel…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2015) Heilpraktiker muss nicht an Arzt zurückverweisen. MMW - Fortschritte der Medizin, 10 (17), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-015-3577-1
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