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CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin

Kasse zahlt nur Fahrten zum nächsten Arzt

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · Ausgabe 16/2015 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s15006-015-3612-2

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe16/2015
Jahrgang / SeitenJg. 10 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Schwer Gehbehinderte haben keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung zu einem beliebigen Arzt. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen nur das Taxi zur nächstgelegenen Praxis bezahlen, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Ausnahmen gebe es nur bei zwingenden, insbesondere medizinischen Gründen. Damit scheiterte ein Gehbehinderter mit seinen Einwänden gegen die von der DAK vorgeschlagenen Praxen…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2015) Kasse zahlt nur Fahrten zum nächsten Arzt. MMW - Fortschritte der Medizin, 10 (16), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-015-3612-2

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