CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin
Kasse zahlt nur Fahrten zum nächsten Arzt
DOI 10.1007/s15006-015-3612-2
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe16/2015
Jahrgang / SeitenJg. 10 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Schwer Gehbehinderte haben keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung zu einem beliebigen Arzt. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen nur das Taxi zur nächstgelegenen Praxis bezahlen, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Ausnahmen gebe es nur bei zwingenden, insbesondere medizinischen Gründen. Damit scheiterte ein Gehbehinderter mit seinen Einwänden gegen die von der DAK vorgeschlagenen Praxen…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2015) Kasse zahlt nur Fahrten zum nächsten Arzt. MMW - Fortschritte der Medizin, 10 (16), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-015-3612-2
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