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CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin

Prüfgremien dürfen nicht jede Methode anwenden

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · Ausgabe 18/2015 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s15006-015-3650-9

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe18/2015
Jahrgang / SeitenJg. 10 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung dürfen die Prüfgremien nur solche Methoden anwenden, auf die sich Kassen und regionale KV vorher geeinigt haben. Das hat das Sozialgericht Berlin in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil bestimmt. Ein Zahnarzt hatte gegen einen Regressbescheid geklagt, weil die Prüfer seine Kosten lediglich mit dem Durchschnitt der Fachgruppe verglichen hatten. Das ist eine einfache Methode, alle…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2015) Prüfgremien dürfen nicht jede Methode anwenden. MMW - Fortschritte der Medizin, 10 (18), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-015-3650-9

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