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CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin

Folgeverordnung ist Sache des Erstverordners

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · Ausgabe 18/2015 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s15006-015-3653-6

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe18/2015
Jahrgang / SeitenJg. 10 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

? Dr. H. G., Allgemeinarzt, Bayern: Ein Patienten hatte nach einer OP in einer Klinik eine Heilmittelverordnung (HMV) erhalten. Wir haben ihm später eine weitere HMV ausgestellt, als Erstverordnung. Der Physiotherapeut hätte aber lieber eine Folgeverordnung von uns. Ist das korrekt? …

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2015) Folgeverordnung ist Sache des Erstverordners. MMW - Fortschritte der Medizin, 10 (18), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-015-3653-6

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