CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin
Folgeverordnung ist Sache des Erstverordners
DOI 10.1007/s15006-015-3653-6
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe18/2015
Jahrgang / SeitenJg. 10 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
? Dr. H. G., Allgemeinarzt, Bayern: Ein Patienten hatte nach einer OP in einer Klinik eine Heilmittelverordnung (HMV) erhalten. Wir haben ihm später eine weitere HMV ausgestellt, als Erstverordnung. Der Physiotherapeut hätte aber lieber eine Folgeverordnung von uns. Ist das korrekt? …
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2015) Folgeverordnung ist Sache des Erstverordners. MMW - Fortschritte der Medizin, 10 (18), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-015-3653-6
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