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CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin

Post an die Kasse nach EBM abrechnen, Patientenbrief höchstens nach GOÄ

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · Ausgabe 7/2016 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s15006-016-8042-2

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe7/2016
Jahrgang / SeitenJg. 11 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

_ Nach § 36 des Bundesmantelvertrags (BMV-Ä) sind Vertragsärzte verpflichtet, den Krankenkassen auf Verlangen alle schriftlichen Informationen zu übermitteln, die diese für ihre Arbeit brauchen. Das sind etwa Auskünfte, Bescheinigungen, Zeugnisse, Berichte oder Gutachten. In allen Fällen sind hierzu Vordrucke vereinbart. Für derlei Auskünfte gibt es kein besonderes Honorar, nur eine Auslagenerstattung – es sei denn,…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2016) Post an die Kasse nach EBM abrechnen, Patientenbrief höchstens nach GOÄ. MMW - Fortschritte der Medizin, 11 (7), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-016-8042-2

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