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CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin

So wird die Fremdanamnese nach Nr. 4 GOÄ ehoben

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · Ausgabe 9/2016 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s15006-016-8180-6

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe9/2016
Jahrgang / SeitenJg. 11 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

_ Die Nr. 4 GOÄ steht für die Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder die Unterweisung und Führung einer Bezugsperson. Die Leistung kann auch telefonisch erbracht werden und ist mit 29,49 Euro bei 2,3-fachem Satz bewertet. Daneben sind die Nrn. 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 und 835 ausgeschlossen. Die Nr. 4 ist nur einmal im Monat berechnungsfähig — es sei denn, es werden in dieser Zeit mehrere getr…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2016) So wird die Fremdanamnese nach Nr. 4 GOÄ ehoben. MMW - Fortschritte der Medizin, 11 (9), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-016-8180-6

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