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CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin

Der Patient will seine Unterlagen — was nun?

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · Ausgabe 10/2016 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s15006-016-8260-7

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe10/2016
Jahrgang / SeitenJg. 11 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

_ Laut § 630 g Abs. 1 BGB darf jeder Patient die sofortige Einsicht in die eigene Patientenakte fordern. Nur erhebliche therapeutische Gründe — etwa psychiatrische Erkrankungen — oder sonstige erhebliche Rechte Dritter können dem entgegenstehen. Auch das ärztliche Berufsrecht verpflichtet den Arzt in § 10 Abs. 2 der Musterberufsordnung, seinen Patienten Einsicht in die objektiven Teile der Krankenakte zu gewähren. …

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2016) Der Patient will seine Unterlagen — was nun?. MMW - Fortschritte der Medizin, 11 (10), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-016-8260-7

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