CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin
Der Patient will seine Unterlagen — was nun?
DOI 10.1007/s15006-016-8260-7
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe10/2016
Jahrgang / SeitenJg. 11 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
_ Laut § 630 g Abs. 1 BGB darf jeder Patient die sofortige Einsicht in die eigene Patientenakte fordern. Nur erhebliche therapeutische Gründe — etwa psychiatrische Erkrankungen — oder sonstige erhebliche Rechte Dritter können dem entgegenstehen. Auch das ärztliche Berufsrecht verpflichtet den Arzt in § 10 Abs. 2 der Musterberufsordnung, seinen Patienten Einsicht in die objektiven Teile der Krankenakte zu gewähren. …
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2016) Der Patient will seine Unterlagen — was nun?. MMW - Fortschritte der Medizin, 11 (10), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-016-8260-7
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