CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin
Neue Heilmittelrichtlinie senkt Regressgefahr ab 1. Januar 2017
DOI 10.1007/s15006-016-8358-y
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe11/2016
Jahrgang / SeitenJg. 11 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
_ Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Verfahren für den langfristigen Heilmittelbedarf überarbeitet. Die Diagnoseliste wurde ergänzt (Tab. 1) und steht nun in der Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie. Verordnungen für die darin aufgeführten Erkrankungen unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Der Beschluss soll nach Prüfung durch das Gesundheitsministerium zum 1. Januar 2017 in Kraft treten — zeitgl…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2016) Neue Heilmittelrichtlinie senkt Regressgefahr ab 1. Januar 2017. MMW - Fortschritte der Medizin, 11 (11), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-016-8358-y
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