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CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin

Wann Verbände nach GOÄ berechnet werden können

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · Ausgabe 12/2016 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s15006-016-8423-6

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe12/2016
Jahrgang / SeitenJg. 11 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

_ Nach den Allgemeinen Bestimmungen des Kapitels C I der GOÄ sind Wundverbände nach Nr. 200 im Zusammenhang mit einer operativen Leistung, Punktionen, Infusionen, Transfusionen oder Injektionen nicht gesondert berechnungsfähig. Der Begriff „operative Leistung“ würde dabei eigentlich bedeuten, dass der Verband durch eine Operationswunde notwendig wird. Wundversorgungen nach den Nrn. 2000–2006 wären also nicht betroff…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2016) Wann Verbände nach GOÄ berechnet werden können. MMW - Fortschritte der Medizin, 11 (12), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-016-8423-6

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