CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin
Kasse muss Patient Cannabis-Tropfen zahlen
DOI 10.1007/s15006-016-8827-3
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe18/2016
Jahrgang / SeitenJg. 11 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Leidet ein Patient an außergewöhnlich starken chronischen Schmerzen, muss seine Krankenkasse die Behandlung mit Cannabis-Extrakt-Tropfen (Dronabinol) zahlen. Das entschied das Sozialgericht Hannover. Dabei verwiesen die Richter auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem Menschen, die todkrank sind oder ähnlich leiden, Leistungen erhalten dürfen, die nicht im Leistungskatalog stehen. Im konkreten Fall hat…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2016) Kasse muss Patient Cannabis-Tropfen zahlen. MMW - Fortschritte der Medizin, 11 (18), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-016-8827-3
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