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CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin

Beim Praxisurlaub das Gesetz beachten

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · Ausgabe 18/2017 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s15006-017-0160-y

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe18/2017
Jahrgang / SeitenJg. 12 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

_ Im § 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) ist bestimmt, dass bei der zeitlichen Festlegung des Praxisurlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Allerdings sind Ausnahmen möglich, wenn es einen Konflikt mit dringenden betrieblichen Belangen oder aber mit den Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer gibt, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben — etwa wegen Schulferien, Kita-Schließzei…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2017) Beim Praxisurlaub das Gesetz beachten. MMW - Fortschritte der Medizin, 12 (18), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-017-0160-y

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