CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin
Neue EBM-Ziffern für die Cannabisverordnung
DOI 10.1007/s15006-017-0210-5
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe9/2017
Jahrgang / SeitenJg. 12 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
_ Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben seit dem 10. März 2017 Anspruch auf eine Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität sowie mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. So ist es im § 31 Abs. 6 SGB V festgeschrieben worden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt begleitend eine nicht-inter…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2017) Neue EBM-Ziffern für die Cannabisverordnung. MMW - Fortschritte der Medizin, 12 (9), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-017-0210-5
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