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CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin

Neue EBM-Ziffern für die Cannabisverordnung

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · Ausgabe 9/2017 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s15006-017-0210-5

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe9/2017
Jahrgang / SeitenJg. 12 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

_ Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben seit dem 10. März 2017 Anspruch auf eine Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität sowie mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. So ist es im § 31 Abs. 6 SGB V festgeschrieben worden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt begleitend eine nicht-inter…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2017) Neue EBM-Ziffern für die Cannabisverordnung. MMW - Fortschritte der Medizin, 12 (9), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-017-0210-5

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