CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin
Telematik-Zwang für Praxen verschoben — Kostenerstattung sinkt trotzdem
DOI 10.1007/s15006-017-0312-0
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe20/2017
Jahrgang / SeitenJg. 12 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
_ Die Bundesregierung hat die sanktionsbewehrte Frist für die Einführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) per Verordnung um eine halbes Jahr verlängert. Erst ab dem 1. Januar 2019 muss in jeder Vertragsarztpraxis die Online-Prüfung und -Aktualisierung der Versichertenstammdaten möglich sein. Praxen, die bis dahin noch nicht soweit sind, wird ab diesem Zeitpunkt die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2017) Telematik-Zwang für Praxen verschoben — Kostenerstattung sinkt trotzdem. MMW - Fortschritte der Medizin, 12 (20), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-017-0312-0
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