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CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin

So rechnen Sie ab Juli die Videosprechstunde ab

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · Ausgabe 3/2017 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s15006-017-9258-5

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe3/2017
Jahrgang / SeitenJg. 12 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

_ KBV und GKV-Spitzenverband haben sich über die Rahmenbedingungen der Videosprechstunde gemäß § 291g Abs. 4 SGB V geeinigt. Für die benötigte Hardware wie auch für die elektronische Datenübertragung wurden Standards definiert. Gleichzeitig wurde auch die Honorierung festgezurrt. …

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2017) So rechnen Sie ab Juli die Videosprechstunde ab. MMW - Fortschritte der Medizin, 12 (3), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-017-9258-5

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