CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin
Wer darf wann Cannabis verordnen?
DOI 10.1007/s15006-017-9317-y
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe4/2017
Jahrgang / SeitenJg. 12 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
_ Ärzte jeder Fachrichtung dürfen seit dem 1. März 2017 Cannabisblüten und -extrakte mittels Betäubungsmittel-Rezept zulasten der GKV verordnen. Diese Berechtigung ist mit keiner besonderen Qualifikation verbunden. Auch das komplizierte bisherige Genehmigungsverfahren ist entfallen. Die Patienten sind nicht mehr verpflichtet, eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bei der Bundesopiumste…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2017) Wer darf wann Cannabis verordnen?. MMW - Fortschritte der Medizin, 12 (4), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-017-9317-y
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