CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin
Viele Leistungen können delegiert werden
DOI 10.1007/s15006-017-9562-0
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe8/2017
Jahrgang / SeitenJg. 12 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
_ Die Allgemeinen Bestimmungen des EBM sehen unter Punkt I.2.2 vor, dass eine Nr. nur berechnet werden kann, wenn der Arzt die für die Abrechnung relevanten Inhalte „gemäß §§ 14a, 15 und § 25 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) persönlich erbringt“. Das klingt etwas kompliziert, zumal hier auf den BMV-Ä verwiesen wird, der nicht unbedingt zur Gewohnheitslektüre der Vertragsärzte zählen dürfte. Die Beachtung der Auflag…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2017) Viele Leistungen können delegiert werden. MMW - Fortschritte der Medizin, 12 (8), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-017-9562-0
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