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CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin

Viele Leistungen können delegiert werden

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · Ausgabe 8/2017 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s15006-017-9562-0

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe8/2017
Jahrgang / SeitenJg. 12 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

_ Die Allgemeinen Bestimmungen des EBM sehen unter Punkt I.2.2 vor, dass eine Nr. nur berechnet werden kann, wenn der Arzt die für die Abrechnung relevanten Inhalte „gemäß §§ 14a, 15 und § 25 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) persönlich erbringt“. Das klingt etwas kompliziert, zumal hier auf den BMV-Ä verwiesen wird, der nicht unbedingt zur Gewohnheitslektüre der Vertragsärzte zählen dürfte. Die Beachtung der Auflag…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2017) Viele Leistungen können delegiert werden. MMW - Fortschritte der Medizin, 12 (8), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-017-9562-0

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