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CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin

GOÄ: Fremdanamnese richtig einsetzen und abrechnen

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · Ausgabe 8/2018 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s15006-018-0464-6

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe8/2018
Jahrgang / SeitenJg. 13 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

_ Die Nr. 4 GOÄ gibt vor, dass eine Fremdanamnese im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken stehen muss. Gefordert wird ferner die Unterweisung und Führung der Bezugsperson. Die Leistung kann im selben Behandlungsfall — in der GOÄ ist das der Monat — nur einmal berechnet werden, auch wenn mehrere Bezugspersonen angeleitet werden. Beim selben Arzt-Patienten-Kontakt ist die Nr. 4 neben den Nrn. 30, 34, 801, 806…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2018) GOÄ: Fremdanamnese richtig einsetzen und abrechnen. MMW - Fortschritte der Medizin, 13 (8), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-018-0464-6

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