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CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin

Kopien aus der Patientenakte berechnen

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · Ausgabe 5/2018 · S. 22 bis 22

DOI 10.1007/s15006-018-0561-6

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe5/2018
Jahrgang / SeitenJg. 13 · S. 22 bis 22

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

_ Im § 630g BGB wird dem Patienten ein Recht auf unverzügliche Einsicht in die Patientenakte eingeräumt. Auch Kopien darf er anfertigen. Von einem Recht auf kostenfreie Vorlage steht dort aber nichts. Vielmehr ist im § 630c BGB mit Verweis auf § 811 BGB festgehalten, dass immer derjenige die Kosten tragen muss, der die Kopien verlangt.

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2018) Kopien aus der Patientenakte berechnen. MMW - Fortschritte der Medizin, 13 (5), 22 bis 22. https://doi.org/10.1007/s15006-018-0561-6

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