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CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin

Richtgrößenprüfungen sind im Grunde rechtswidrig

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · Ausgabe 14/2018 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s15006-018-0806-4

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe14/2018
Jahrgang / SeitenJg. 13 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

_ Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Prüfmaßnahmen bei der Honorarabrechnung beantwortet. Es gehe, so die Regierung, bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen darum, die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung zu gewährleisten und so auch die Versorgung sicherzustellen. Laut § 106a SGB V werde auf der Grundlage von zufälligen Stichproben geprüft, die mindestens…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2018) Richtgrößenprüfungen sind im Grunde rechtswidrig. MMW - Fortschritte der Medizin, 13 (14), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-018-0806-4

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