CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin
Klinikärzte werden bei Telematik bevorzugt
DOI 10.1007/s15006-018-1161-1
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe20/2018
Jahrgang / SeitenJg. 13 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
_ Laut § 291 Abs. 2b SGB V müssen die Vertragsärzte in ihren Praxen in Zeiten der Telematik für das Versichertenstammdatenmanagement (VDSM) gerüstet sein. Dabei wird online überprüft, ob die Informationen auf der Gesundheitskarte, z. B. Adresse und Versichertenstatus, noch aktuell sind. Satz 14 des Absatzes sieht vor, dass das Honorar um 1% gekürzt wird, wenn die Praxis das VDSM nicht ab dem 1. Juli 2019 durchführt.…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2018) Klinikärzte werden bei Telematik bevorzugt. MMW - Fortschritte der Medizin, 13 (20), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-018-1161-1
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