CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin
Kein Regress bei Heilmittel-Blankoverordnungen
DOI 10.1007/s15006-019-0049-z
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe1/2019
Jahrgang / SeitenJg. 14 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
_ Bei der Verordnung von Heilmitteln könnte sich demnächst einiges ändern: Der Entwurf des Terminserviceund Versorgungsgesetzes (TSVG) sieht vor, dass der Arzt in bestimmten Fällen lediglich die Diagnose und die Indikation für eine Heilmittelverordnung angibt. Über die Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten kann dann der Heilmittelerbringer entscheiden. Dafür soll der § 73 Abs. 11…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2019) Kein Regress bei Heilmittel-Blankoverordnungen. MMW - Fortschritte der Medizin, 14 (1), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-019-0049-z
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