CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin
Vertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg Verordnung ohne Genehmigungsvorbehalt
DOI 10.1007/s15006-022-1919-3
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe17/2022
Jahrgang / SeitenJg. 17 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Seit 2017 dürfen Ärzte Cannabis-Blüten und -Extrakte für schwerkranke Patienten auf BtM-Rezept verordnen. Für die Erstattung durch die GKV muss ein Antrag gestellt werden, in dem die Ärztin oder der Arzt darlegt, dass bisherige Therapien nicht ausreichend wirksam oder unverträglich waren. Etwa ein Drittel dieser Anträge wird derzeit abgelehnt [1]. Sigrid Lacher, National Sales Director von Ethypharm, sieht in diesem…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2022) Vertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg Verordnung ohne Genehmigungsvorbehalt. MMW - Fortschritte der Medizin, 17 (17), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-022-1919-3
Mit CareLit weiterarbeiten