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CareLit · DOI-Nachweis · MMW - Fortschritte der Medizin

Ambulant vor stationär gilt generell auch in der PKV

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · Ausgabe 1/2023 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s15006-022-2213-0

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftMMW - Fortschritte der Medizin
Ausgabe1/2023
Jahrgang / SeitenJg. 18 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Dr. H. P. , Allgemeinarzt, Hessen: Ein Privatpatient wollte zur Knie-Arthroskopie in eine Spezialklinik stationär eingewiesen werden. Seine PKV hatte allerdings für planbare stationäre Behandlungen einen Genehmigungsvorbehalt vereinbart. Die Genehmigung wurde verweigert mit der Begründung, dass der Ein-griff auch ambulant durchgeführt werden kann - und dann kostengünstiger. Kann das sein? Ist das rechtens? …

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2023) Ambulant vor stationär gilt generell auch in der PKV. MMW - Fortschritte der Medizin, 18 (1), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s15006-022-2213-0

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