CareLit · DOI-Nachweis · Pflegezeitschrift
Nachträgliche Änderung des Dienstplans
DOI 10.1007/s41906-017-0159-0
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftPflegezeitschrift
Ausgabe8/2017
Jahrgang / SeitenJg. 70 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Das Weisungsrecht im Hinblick auf die Lage der Arbeitszeit wird im Pflegebereich mit dem Dienstplan ausgeübt. Verantwortlich für den Dienstplan ist die Schichtleitung. Sie hat bei der Erstellung und bei Änderung des Dienstplans billiges Ermessen zu berücksichtigen. Für kurzfristige Änderungen des Dienstplans durch den Arbeitgeber wendet die Rechtsprechung die Mindestfrist des § 12 Abs. 2 TzBfG von vier Tagen an. Die…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2017) Nachträgliche Änderung des Dienstplans. Pflegezeitschrift, 70 (8), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s41906-017-0159-0
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