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CareLit · DOI-Nachweis · Pflegezeitschrift

Intensivpflege ambulant: Wer darf sie anbieten?

N.N. · Pflegezeitschrift · Ausgabe 11/2017 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s41906-017-0273-z

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftPflegezeitschrift
Ausgabe11/2017
Jahrgang / SeitenJg. 70 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Ambulante Pflegedienste dürfen grundsätzlich pflegerische Intensivleistungen erbringen, sofern ein wirksamer Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse geschlossen wurde und die Leitung und die Pflegekräfte über die erforderliche Ausbildung verfügen. Hierzu gehört nicht nur die Ausbildung, sondern es sind vielmehr in der Regel Zusatzqualifikationen und stetige Weiterbildung erforderlich. Die Qualitätskontrolle ist Vorau…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2017) Intensivpflege ambulant: Wer darf sie anbieten?. Pflegezeitschrift, 70 (11), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s41906-017-0273-z

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