CareLit · DOI-Nachweis · Pflegezeitschrift
Intensivpflege ambulant: Wer darf sie anbieten?
DOI 10.1007/s41906-017-0273-z
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftPflegezeitschrift
Ausgabe11/2017
Jahrgang / SeitenJg. 70 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Ambulante Pflegedienste dürfen grundsätzlich pflegerische Intensivleistungen erbringen, sofern ein wirksamer Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse geschlossen wurde und die Leitung und die Pflegekräfte über die erforderliche Ausbildung verfügen. Hierzu gehört nicht nur die Ausbildung, sondern es sind vielmehr in der Regel Zusatzqualifikationen und stetige Weiterbildung erforderlich. Die Qualitätskontrolle ist Vorau…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2017) Intensivpflege ambulant: Wer darf sie anbieten?. Pflegezeitschrift, 70 (11), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s41906-017-0273-z
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