CareLit · DOI-Nachweis · Pflegezeitschrift
Forschung & Lehre
DOI 10.1007/s41906-022-1979-0
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftPflegezeitschrift
Ausgabe3/2023
Jahrgang / SeitenJg. 76 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Ab dem Jahr 2029 müssen alle Lehrkräfte an Pflegeschulen einen akademischen Masterabschluss aufweisen können. Dies ist die verlängerte Frist einiger Bundesländer zur Umsetzung des Pflegeberufegesetz, das im Jahr 2017 verabschiedet wurde. Selbst diese Frist ist zeitlich sehr knapp bemessen, denn bislang fehlen zahlreichen Pflegeschulen solche Fachkräfte. Bis 2029 müssen Lehrkräfte ohne Masterabschluss nachqualifizier…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2023) Forschung & Lehre. Pflegezeitschrift, 76 (3), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s41906-022-1979-0
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