CareLit · DOI-Nachweis · Pflegezeitschrift
Freiheitsentzug: Nur als letztes Mittel zulässig
DOI 10.1007/s41906-023-2065-y
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftPflegezeitschrift
Ausgabe6/2023
Jahrgang / SeitenJg. 76 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Eine selbstbestimmte Pflege, wie sie bei uns Standard sein sollte, bedeutet, dass freiheitsentziehende Maßnahmen nur als letztes Mittel zur Anwendung kommen. Jede Anwendung stellt eine hohe Eingriffsintensität dar - die Freiheit und die Menschenwürde des Betroffenen werden tangiert. Strafrechtlich liegt eine Freiheitsberaubung vor. Diese hat nur dann keine Folgen, wenn die Anwendung der freiheitsentziehenden Maßnahm…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2023) Freiheitsentzug: Nur als letztes Mittel zulässig. Pflegezeitschrift, 76 (6), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s41906-023-2065-y
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