CareLit CareLitFachliteratur für Gesundheitsberufe
CareLit · DOI-Nachweis · Pflegezeitschrift

Freiheitsentzug: Nur als letztes Mittel zulässig

N.N. · Pflegezeitschrift · Ausgabe 6/2023 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s41906-023-2065-y

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftPflegezeitschrift
Ausgabe6/2023
Jahrgang / SeitenJg. 76 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Eine selbstbestimmte Pflege, wie sie bei uns Standard sein sollte, bedeutet, dass freiheitsentziehende Maßnahmen nur als letztes Mittel zur Anwendung kommen. Jede Anwendung stellt eine hohe Eingriffsintensität dar - die Freiheit und die Menschenwürde des Betroffenen werden tangiert. Strafrechtlich liegt eine Freiheitsberaubung vor. Diese hat nur dann keine Folgen, wenn die Anwendung der freiheitsentziehenden Maßnahm…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2023) Freiheitsentzug: Nur als letztes Mittel zulässig. Pflegezeitschrift, 76 (6), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s41906-023-2065-y

Mit CareLit weiterarbeiten

Volltext, Abstract und ähnliche Literatur